Unfallgutachten - wenn die Schuld bei Ihnen oder einem, in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Ereignis liegt (Teilkasko- und Vollkaskoschaden)
- Nach einem Kaskoschaden ist der eigene Versicherer für die Regulierung des entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug verantwortlich
- Nachdem Ihr Versicherer sich mit der Beauftragung von uns einverstanden erklärt, erstellen wir gerne ein Kaskogutachten nach den AKB´s Ihres Versicherungsvertrages (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung)
- Beispiele für Teilkaskoschäden: Brand, Überschwemmung, Wildschaden, Tierschaden, Wildausweichschäden, Diebstahl, Sturmschaden, Hagelschaden uvm.
- Beispiele für Vollkaskoschäden: Vollkaskoschäden sind in aller Regel selbstverursachte Schäden
- Für Sie entstehen keine Kosten, unser Arbeitsaufwand wird durch Ihren eigenen Versicherer vergütet