Unfallgutachten
Wertgutachten

Haftplichtschäden

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Bei Ihrem Fahrzeug liegt ein Haftpflichtschaden vor, wenn:

        Sie keine Schuld am Unfallszenario trifft

        Eine andere Person oder Firma für den Schaden an Ihrem Fahrzeug verantwortlich ist

Die Versicherung des Unfall-/Schadenverursachers ist für die Regulierung des entstandenen Schadens verantwortlich.

Wer beauftragt den Sachverständigen?

Sie dürfen den Kfz-Sachverständigen selber auswählen.

Wer bezahlt den Sachverständigen?

Die Versicherung durch den Unfall-/Schadenverursacher muss für die Sachverständigenkosten aufkommen, Sie müssen nichts bezahlen.

Auf einmal bin ich doch Schuld am Unfall – Das Kostenversprechen.

Wir handeln zu 100 % Kundenorientiert. Sollte es sich im Nachgang mal doch um keinen reinrassigen Haftpflichtschaden handeln und die regulierende Versicherung verweigert daher die Honorarzahlung an uns, so wird keine Weiterberechnung an Sie stattfinden.

Warum reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht aus?

Die Werkstatt Ihres Vertrauens wird lediglich einen Kostenvoranschlag (Reparaturkostenkalkulation) erstellen. In dem Kostenvoranschlag werden folgende Gesichtspunkte nicht berücksichtigt:

        Nutzungsausfall für die Reparaturdauer

        Wertminderung des Fahrzeuges

        Kausale Zusammenhänge (Stimmigkeit Unfallhergang zum Schadenbild)

        Wiederbeschaffungswert (Mit Abgleich am Onlinemarkt)

        Wertsteigernde Umbaumaßnahmen

        Restwert für das beschädigte Fahrzeug

        Spurensicherung

        Einwertung des Gesamtfahrzeuges

Darf die gegnerische Versicherung einen Kfz-Sachverständigen beauftragen?

Der Versicherer des Unfallgegners hat die Möglichkeit einen Kfz-Sachverständigen anzubieten, diesen können Sie aber bedenkenlos ablehnen. Sie haben das Recht, kostenfrei einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.

Was passiert, wenn der Sachverständige der gegnerischen Versicherung schon da war?

Der gegnerische Versicherer wird ausschließlich die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen, welcher von Ihnen beauftragt wurde, tragen. Da der Sachverständige Ihnen allerdings vom gegnerischen Versicherer angeboten wurde, haben Sie noch immer das Recht einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der gegnerische Versicherer tragen.

Fahrräder oder E-Bike´s?

Fahrräder werden im Wert oft unterschätzt. Zahlreiche Modelle kosten weit über 1000 Euro und sind daher oftmals mehr wert als ein Pkw. Wenn Ihr Fahrrad von jemanden beschädigt wurde (z.B. nach einem Unfall mit einem Pkw oder Ihr Zweirad wurde versehentlich umgestoßen), dann wenden Sie sich ebenfalls gerne an uns.

Geht es immer nur um Autounfälle? Umstrittene Fälle!

NEIN! - Sobald eine andere Person, bzw. ein Gegenstand, welcher unter der Verantwortung einer Person steht, eine Beschädigung an deinem Kraftfahrzeug verursacht hat, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.

Beispiel 1

Der Baum des Nachbarn ist auf dein Auto gefallen, ohne das erkennbare, äußerliche Einwirkungen oder ein Sturm hierfür verantwortlich war. Der Baumbesitzer stand somit in der Verantwortung den Baum korrekt zu pflegen oder vorsorglich fällen zu lassen. Dieser Sorgfaltspflicht ist er nicht ausreichend nachgekommen, daher ist er, bzw. seine Versicherung für die Regulierung des entstandenen Schadens verantwortlich.

Beispiel 2

Dein Auto steht geparkt an der Straße, ein Fahrradfahrer stürzt und touchiert dabei mit dem Fahrradlenker dein Auto. Die Privathaftpflichtversicherung ist hierbei für die Schadenregulierung zuständig. Wir erstellen dazu das Haftpflichtgutachten und reichen es bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein.

Kaskoschäden

Was ist ein Vollkaskoschaden?

Bei einem Vollkaskoschaden sind Sie im Regelfall am Unfallszenarion Schuld und haben dieses durch ihr eigenes Handeln herbeigeführt. Der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug wird durch Ihre eigene Vollkaskoversicherung reguliert.

Beispiele:

        Sie sind einem anderen Fahrzeug hinten aufgefahren

        Sie haben eine Leitplanke auf der Autobahn touchiert

Ausnahme:

        Vandalismusschäden. Hier trifft Sie keine Schuld an der Beschädigung, Sie können den Schaden dennoch über Ihre Vollkaskoversicherung regulieren lassen.

Was ist ein Teilkaskoschaden?

Bei einem Teilkaskoschaden sind meist äußere Einflüsse, welche nicht abwendbar waren, für die keine Person verantwortlich gemacht werden kann, verantwortlich. Der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug wird durch Ihre eigene Teilkaskoversicherung reguliert.

Beispiele:

        Wildschaden

        Hagelschaden

        Sturmschaden

        Brandschaden

        Glasbruch

        uvm.

Ausnahme:

        Einbruch- / Diebstahlschäden. Hierfür könnte theoretisch eine Person zur Verantwortung gezogen werden, kann der Täter jedoch nicht ermittelt werden, ist eine Regulierung über Ihre Teilkaskoversicherung möglich.

Wer beauftragt den Sachverständigen?

Bei einem Kaskoschaden wir der Sachverständige von dem eigenen Versicherer beauftragt. Sprechen Sie uns bei Kaskoschäden direkt an oder informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer bezüglich der Auswahl eines Sachverständigen. Wir erstellen Kaskogutachten exakt nach den AKB´s (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) Ihres Versicherers.

Wer bezahlt den Sachverständigen?

Wenn Ihr Versicherer uns für die Erstellung eines Kaskogutachtens beauftragt, muss dieser auch die vorab festgelegten Kosten für unsere Dienste übernehmen.

Warum ist ein Kaskogutachten anders als ein Haftpflichtgutachten?

Bei einem Kaskoschaden gehen Sie mit Ihrem eigenen Versicherer einen Vertrag ein. In diesem Vertrag sind die AKB´s (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) formuliert und in diesen wird genau festgesetzt, welche Art von Schäden in welcher maxiamalen Höhe reguliert werden. Es handelt sich bei Kaskoschäden immer um Vertragsrecht.

Wann benötige ich ein Wertgutachten?

Wertgutachten dienen dazu, dass ein Old- oder Youngtimer bei deiner eigenen Versicherung richtig eingewertet wird. Bei einem Totalverlust des Fahrzeuges, z.B. durch Diebstahl oder einen Brand, kann der Wert und der Zustand des Fahrzeuges belegt werden.

Wertgutachten - Je teurer desto besser?

Klares Nein. Der im Wertgutachten ausgewiesene Betrag wirkt sich direkt auf den von dir zu zahlenden Versicherungsbeitrag aus und bei „Wunschwerten“ werden im Schadensfall die Markt- und Wiederbeschaffungswerte angezweifelt.

Werden alle eure Wertgutachten von den Versicherungen anerkannt?

Ja. -  Wir als Classic-Analytics Bewertungspartner werden bei allen Kfz-Versicherungen anerkannt.

G-wie-Gutachten

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+49 151 20 28 28 78
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Wir erstellen im norddeutschen Raum professionelle Gutachten für Ihren PKW, Ihr Motorrad oder Ihren LKW.

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Colin Michelsen
Kerntangente 1
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