Bei Ihrem Fahrzeug liegt ein Haftpflichtschaden vor, wenn:
•
Sie keine Schuld am Unfallszenario trifft
• Eine andere Person oder Firma für den Schaden an Ihrem Fahrzeug verantwortlich ist
Die Versicherung des Unfall-/Schadenverursachers ist
für die Regulierung des entstandenen Schadens verantwortlich.
Sie dürfen den Kfz-Sachverständigen selber auswählen.
Die Versicherung durch den Unfall-/Schadenverursacher muss
für die Sachverständigenkosten aufkommen, Sie müssen nichts bezahlen.
Wir handeln zu 100 % Kundenorientiert. Sollte es sich im
Nachgang mal doch um keinen reinrassigen Haftpflichtschaden handeln und die
regulierende Versicherung verweigert daher die Honorarzahlung an uns, so wird
keine Weiterberechnung an Sie stattfinden.
Die Werkstatt Ihres Vertrauens wird lediglich einen Kostenvoranschlag (Reparaturkostenkalkulation) erstellen. In dem Kostenvoranschlag werden folgende Gesichtspunkte nicht berücksichtigt:
•
Nutzungsausfall für die Reparaturdauer
•
Wertminderung des Fahrzeuges
•
Kausale Zusammenhänge (Stimmigkeit Unfallhergang
zum Schadenbild)
•
Wiederbeschaffungswert (Mit Abgleich am
Onlinemarkt)
•
Wertsteigernde Umbaumaßnahmen
•
Restwert für das beschädigte Fahrzeug
•
Spurensicherung
•
Einwertung des Gesamtfahrzeuges
Der Versicherer des Unfallgegners hat die Möglichkeit einen
Kfz-Sachverständigen anzubieten, diesen können Sie aber bedenkenlos ablehnen.
Sie haben das Recht, kostenfrei einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu
beauftragen.
Der gegnerische Versicherer wird ausschließlich die Kosten
für einen Kfz-Sachverständigen, welcher von Ihnen beauftragt wurde,
tragen. Da der Sachverständige Ihnen allerdings vom gegnerischen Versicherer
angeboten wurde, haben Sie noch immer das Recht einen eigenen Sachverständigen
zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der gegnerische Versicherer tragen.
Fahrräder werden im Wert oft unterschätzt. Zahlreiche
Modelle kosten weit über 1000 Euro und sind daher oftmals mehr wert als ein
Pkw. Wenn Ihr Fahrrad von jemanden beschädigt wurde (z.B. nach einem Unfall mit
einem Pkw oder Ihr Zweirad wurde versehentlich umgestoßen), dann wenden Sie
sich ebenfalls gerne an uns.
NEIN! - Sobald eine andere Person, bzw. ein Gegenstand,
welcher unter der Verantwortung einer Person steht, eine Beschädigung an deinem
Kraftfahrzeug verursacht hat, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.
Beispiel 1
Der Baum des Nachbarn ist auf dein Auto gefallen, ohne das erkennbare, äußerliche Einwirkungen oder ein Sturm hierfür verantwortlich war. Der Baumbesitzer stand somit in der Verantwortung den Baum korrekt zu pflegen oder vorsorglich fällen zu lassen. Dieser Sorgfaltspflicht ist er nicht ausreichend nachgekommen, daher ist er, bzw. seine Versicherung für die Regulierung des entstandenen Schadens verantwortlich.
Beispiel 2
Dein Auto steht geparkt an der Straße, ein Fahrradfahrer
stürzt und touchiert dabei mit dem Fahrradlenker dein Auto. Die
Privathaftpflichtversicherung ist hierbei für die Schadenregulierung zuständig.
Wir erstellen dazu das Haftpflichtgutachten und reichen es bei der gegnerischen
Haftpflichtversicherung ein.
Bei einem Vollkaskoschaden sind Sie im Regelfall am Unfallszenarion Schuld und haben dieses durch ihr eigenes Handeln herbeigeführt. Der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug wird durch Ihre eigene Vollkaskoversicherung reguliert.
Beispiele:
•
Sie sind einem anderen Fahrzeug hinten
aufgefahren
• Sie haben eine Leitplanke auf der Autobahn touchiert
Ausnahme:
•
Vandalismusschäden. Hier trifft Sie keine Schuld
an der Beschädigung, Sie können den Schaden dennoch über Ihre
Vollkaskoversicherung regulieren lassen.
Bei einem Teilkaskoschaden sind meist äußere Einflüsse, welche nicht abwendbar waren, für die keine Person verantwortlich gemacht werden kann, verantwortlich. Der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug wird durch Ihre eigene Teilkaskoversicherung reguliert.
Beispiele:
•
Wildschaden
•
Hagelschaden
•
Sturmschaden
•
Brandschaden
•
Glasbruch
• uvm.
Ausnahme:
•
Einbruch- / Diebstahlschäden. Hierfür könnte
theoretisch eine Person zur Verantwortung gezogen werden, kann der Täter jedoch
nicht ermittelt werden, ist eine Regulierung über Ihre Teilkaskoversicherung
möglich.
Bei einem Kaskoschaden wir der Sachverständige von dem eigenen
Versicherer beauftragt. Sprechen Sie uns bei Kaskoschäden direkt an oder
informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer bezüglich der Auswahl eines
Sachverständigen. Wir erstellen Kaskogutachten exakt nach den AKB´s (Allgemeine
Bedingungen für die Kfz-Versicherung)
Ihres Versicherers.
Wenn Ihr Versicherer uns für die Erstellung eines
Kaskogutachtens beauftragt, muss dieser auch die vorab festgelegten Kosten für
unsere Dienste übernehmen.
Bei einem Kaskoschaden gehen Sie mit Ihrem eigenen
Versicherer einen Vertrag ein. In diesem Vertrag sind die AKB´s (Allgemeine
Bedingungen für die Kfz-Versicherung)
formuliert und in diesen wird genau festgesetzt, welche Art von Schäden in
welcher maxiamalen Höhe reguliert werden. Es handelt sich bei Kaskoschäden
immer um Vertragsrecht.
Wertgutachten dienen dazu, dass ein Old- oder Youngtimer bei
deiner eigenen Versicherung richtig eingewertet wird. Bei einem Totalverlust
des Fahrzeuges, z.B. durch Diebstahl oder einen Brand, kann der Wert und der
Zustand des Fahrzeuges belegt werden.
Klares Nein. Der im Wertgutachten ausgewiesene Betrag wirkt
sich direkt auf den von dir zu zahlenden Versicherungsbeitrag aus und bei
„Wunschwerten“ werden im Schadensfall die Markt- und Wiederbeschaffungswerte
angezweifelt.
Ja. - Wir als
Classic-Analytics Bewertungspartner werden bei allen Kfz-Versicherungen
anerkannt.
G-wie-Gutachten
Colin Michelsen
Kerntangente 1
21493 Schwarzenbek